Vertrag für Flohmarktplatznutzer
Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Flohfieber
Vertragsgegenstand
Dieser Vertrag regelt die Teilnahme von Ausstellerinnen und Ausstellern (im Folgenden „Teilnehmer“ genannt) an den von Flohfieber organisierten Flohmärkten. Grundlage für die Teilnahme sind die nachfolgenden Bestimmungen sowie die jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Flohfieber.
Anmeldung und Zulassung
Die Anmeldung zur Teilnahme am Flohmarkt erfolgt online über die Website von Flohfieber oder per Mail und ist verbindlich. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die AGB von Flohfieber. Die Zulassung zur Teilnahme erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung oder E-Mail von Flohfieber. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
Standvergabe und Standgebühr
Die Vergabe der Standplätze erfolgt durch Flohfieber nach Eingang der Anmeldungen und nach freiem Ermessen. Die Standgebühr sowie etwaige Zusatzkosten sind nach Erhalt der Anmeldebestätigung innerhalb der in der Bestätigung genannten Frist zu entrichten. Die Gebühren sind zu 50% auf das von Flohfieber angegebene Konto zu überweisen. Diese dienen bei Nichterscheinen als nicht erstattungsfähige Kaution. Die restlichen 50% sind Bar am Flohmarkttag nach dem Aufbau zu entrichten. Diese werden durch Flohfieber eingesammelt und quittiert.
Warenangebot und Standgestaltung
Erlaubt ist ausschließlich der Verkauf von gebrauchten Waren, Antiker Ware und Neuware nach Absprache, die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Der Verkauf von :
- Hieb-, Stich- und Schusswaffen i.S.d. WaffG und Munition
- Jugendgefährdende Schriften und Bildträger
- Gewaltverherrlichende Schriften und Bildträger
- Pornographische Schriften und Bildträger
- Schriften, Kennzeichen und Propagandamittel von
- nationalsozialistischen Inhalten
- Gegenstände mit nationalsozialistischen oder rechtsradikalem Bezug oder Inhalten
- Lebende Tiere
- Lebensmitteln an Privatständen ohne benötigte Anmeldung und Genehmigung
- Gefahrstoffen
oder anderen verbotenen Artikeln ist nicht gestattet.
Die Standgestaltung obliegt dem Teilnehmer, muss jedoch den Vorgaben von Flohfieber und den örtlichen Vorschriften entsprechen.
Haftung und Versicherung
Die Teilnahme am Flohmarkt erfolgt auf eigene Gefahr. Flohfieber übernimmt keine Haftung für Schäden, Verluste oder Diebstähle an den eingebrachten Waren oder Standausstattungen, es sei denn, der Schaden ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Flohfieber zurückzuführen. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Für ausreichenden Versicherungsschutz ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
Aus nicht verschuldeten bzw. zwingenden Gründen oder bei höherer Gewalt sind wir berechtigt, die Marktbedingungen und -zeiten zu verändern. Der Teilnehmer hat in solchen begründeten Ausnahmefällen weder Anspruch auf Rücktritt noch auf Schadenersatz.
Bei Ausfall oder Verlegung des Veranstaltungstermins bestehen keine Regressansprüche gegen den Veranstalter.
Rücktritt und Absage
Ein Rücktritt von der Teilnahme muss schriftlich erfolgen. Bei Rücktritt bis zu 14 Tagen vor Veranstaltungstermin wird die überwiesene Hälfte der Standgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5€ erstattet. Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen verfällt die angezahlte Standgebühr. Die Buchung ist nicht Person gebunden und kann nach schriftlicher Ummeldung weitergegeben werden. Flohfieber behält sich das Recht vor, Veranstaltungen aus wichtigen Gründen wie Überschwemmung/starken Unwettern, behördlicher Anordnung vor Marktbeginn, sonstigen organisatorischen und oder anderen Gründen abzusagen; in diesem Fall werden bereits gezahlte Gebühren erstattet. Es gilt immer solange keine andere rechtzeitige Meldung kommt das der Markt stattfindet.
Hausrecht und Verhaltensregeln
Den Anweisungen des Flohfieber-Teams ist Folge zu leisten. Teilnehmer haben sich rücksichtsvoll gegenüber anderen Ausstellern und Besuchern zu verhalten. Bei Verstößen gegen die AGB oder diesen Vertrag kann ein sofortiger Ausschluss von der Veranstaltung erfolgen. Dies kann auch eine Ausschluss an allen weiteren Veranstaltungen zur folge haben.
BEDINGUNGEN ZUR TEILNAHME
Der Standaufbau darf auf den bereit gestellten Plätzen nur innerhalb der Flächen erfolgen, die durch das Ordnungspersonal zugewiesen worden sind.
Gewerbetreibende müssen die Preise ihrer Waren in Euro auszeichnen. Der Stand muss deutlich sichtbar und gut lesbar eine Anbieterkennzeichnung nach den gesetzlichen Vorschriften aufweisen.
Das Befestigen von Gegenständen aller Art mit Klebeband, Tesafilm oder Bindfäden an Einrichtungen am Veranstaltungsort (z.B. Pfeilern, Wänden, Schaufenstern) ist nicht zulässig.
Teilnehmern ist es untersagt Feuerwehrzufahrten, Gehwege und sonstige Zufahrten zu blockieren oder ein Passieren zu erschweren. Besucherwege dürfen nicht durch Stände, Waren oder Kleiderständer zugestellt oder verengt werden. Die Teilnehmer müssen vorhandene markierte Flächen einhalten. Stolperfallen sind zu entfernen.
VERANSTALTUNGSZEITEN
Standvergabe-, Aufbau-, Verkaufs- und Abbau-Zeiten variieren je nach Veranstaltungsort. Genaue Zeiten werden im jeweiligen Merkblatt bei Buchungsbestätigung mitgeteilt.
Die vorgegebene Verkaufszeit ist vom Teilnehmer einzuhalten. Bei vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung behalten wir uns vor eine erneute Buchung auf einem anderen Markt abzulehnen. Zudem sind die Plätze durch die Sicherheitsvorkehrungen, so abgesichert das bei frühzeitigem Abbau dennoch das Verlassen des Platzes nicht zulässt ist.
PARKMÖGLICHKEITEN FÜR VERKAUFENDE
Je gebuchtem Stand und Veranstaltungsort gibt es die Möglichkeit hinter dem Stand oder in der Nähe auf öffentlichen Parkflächen zu parken.
Das Befahren des Veranstaltungsgeländes ist nach Veranstaltungsbeginn und vor -ende nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Marktpersonals zulässig.
REINIGUNG DER STANDFLÄCHE
Müll jeder Art darf nicht auf dem Veranstaltungsgelände entsorgt werden. Nicht verkaufte Waren sind vom Teilnehmer ausnahmslos wieder mitzunehmen. Verstöße gegen Umweltschutzbestimmungen oder gegen die städtische Abfallentsorgungssatzung sind strafbar und werden zur Anzeige gebracht. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden durch Teilnehmer an der zur Verfügung gestellten Marktfläche.
KEIN WIDERRUFSRECHT
Bei der Buchung eines Standplatzes handelt es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen zu einem spezifischen Termin. Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.
Ein Umtausch, Rücktritt oder eine Erstattung ist ausgeschlossen, sofern die Veranstaltung stattfindet.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Flohfieber.
Mit der Anmeldung zum Flohmarkt erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Vertragsbedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Flohfieber einverstanden auch ohne Unterschrift dessen.